Jugendordnung (Stand 14.10.2022)


§ 1 Vereinsjugend

Alle Mitglieder unter 27 Jahren bilden die Vereinsjugend; selbständige Verwaltung; gilt zusammen mit Vereinssatzung.


§ 2 Zweck

Regelmäßiges Erarbeiten und Aufführen von Theaterstücken; Theaterausbildung; Förderung sozialer Kompetenzen; Teilnahme an Fortbildungen; gemeinsame Ausflüge und Theaterbesuche.


§ 3 Organe

Jugendvertreter, stellvertretender Jugendleiter, Jugendversammlung, Jugendleiter (beratend).


§ 4 der Jugendvertreter

Wählbar ab 18, max 27 Jahre; Wahl durch Jugendversammlung für zwei Jahre.


§ 5 die Jugendversammlung

Mitglieder unter 27 Jahren; Stimmberechtigte 8–26 Jahre; Aufgaben: Berichte, Entlastung, Wahlen, Beschlüsse, Haushalt; jährliche Versammlung; außerordentliche Versammlung bei Antrag von 1/4 der Mitglieder; 2/3 Mehrheit bei Änderungen.


§ 6 Jugendfinanzen

Eigenverantwortliche Verwaltung der Mittel; Einsicht für Vorstand; jährliche Prüfung; Vermögen bei Auflösung an Verein.


§ 7 Inkrafttreten

Jugendordnung tritt mit Bestätigung durch Mitgliederversammlung in Kraft.