Jugendordnung (Stand 14.10.2022)
§ 1 Vereinsjugend
Alle Mitglieder unter 27 Jahren bilden die Vereinsjugend; selbständige Verwaltung; gilt zusammen mit Vereinssatzung.
§ 2 Zweck
Regelmäßiges Erarbeiten und Aufführen von Theaterstücken; Theaterausbildung; Förderung sozialer Kompetenzen; Teilnahme an Fortbildungen; gemeinsame Ausflüge und Theaterbesuche.
§ 3 Organe
Jugendvertreter, stellvertretender Jugendleiter, Jugendversammlung, Jugendleiter (beratend).
§ 4 der Jugendvertreter
Wählbar ab 18, max 27 Jahre; Wahl durch Jugendversammlung für zwei Jahre.
§ 5 die Jugendversammlung
Mitglieder unter 27 Jahren; Stimmberechtigte 8–26 Jahre; Aufgaben: Berichte, Entlastung, Wahlen, Beschlüsse, Haushalt; jährliche Versammlung; außerordentliche Versammlung bei Antrag von 1/4 der Mitglieder; 2/3 Mehrheit bei Änderungen.
§ 6 Jugendfinanzen
Eigenverantwortliche Verwaltung der Mittel; Einsicht für Vorstand; jährliche Prüfung; Vermögen bei Auflösung an Verein.
§ 7 Inkrafttreten
Jugendordnung tritt mit Bestätigung durch Mitgliederversammlung in Kraft.
